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Dienstag, 28.11.2023
Steuertermine Dezember 2023
Die Steuertermine des Monats Dezember 2023 auf einen Blick.
Fälligkeit
Montag, 11.12.2023
- Einkommensteuer
- Kirchensteuer der Veranlagten – § 13a-Landwirte: ESt, KiESt
- Körperschaftsteuer
- Lohnsteuer
- Kirchenlohnsteuer
- Umsatzsteuer
- Vergnügungsteuer
Ablauf der Schonfrist
Donnerstag, 14.12.2023
- Einkommensteuer
- Kirchensteuer der Veranlagten – § 13a-Landwirte: ESt, KiESt
- Körperschaftsteuer
- Lohnsteuer
- Kirchenlohnsteuer
- Umsatzsteuer
- Vergnügungsteuer
Hinweis
Die Abgabe-Schonfrist ist abgeschafft. Die 3-Tages-Zahlungs-Schonfrist gilt nur noch bei Überweisungen, nicht bei Barzahlungen und Scheckzahlungen.
Der Scheck muss dem Finanzamt spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!
Bei Detailfragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Beratungsstelle: Mitte
Torstraße 6
10119 Berlin-Mitte
T: 030-24 75 79 0
F: 030-24 75 79 10
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Letzte Änderung: 18.08.2022 | © Goerke und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH 2022
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